Oft gestellte Fragen

NEUES AÜG ab 1

 

Wer wird mein Arbeitgeber?

  • Ihr Arbeitgeber wird die PEMAC GmbH. Damit übernehmen wir alle Arbeitgeberleistungen und -pflichten. Von uns erhalten Sie Ihre Bezüge und sozialen Leistungen.

Wonach richtet sich mein Gehalt?

  • Ihr monatliches Einkommen ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Grundsätzlich werden Sie nach dem Entgelttarifvertrag des iGZ entlohnt. Zudem spielen Ihr Qualifikationsprofil, der Einsatzort und die erbrachten Arbeitsstunden eine Rolle.

Darf die Firma, bei der ich arbeite, mich übernehmen?

  • Ja, das ist grundsätzlich jederzeit möglich. Nach statistischen Erhebungen wirkt dieser „Klebeeffekt“ übrigens bei jedem dritten Mitarbeiter

Was ist, wenn die PEMAC keine Arbeit für mich hat?

  • In der Regel löst ein Arbeitseinsatz den anderen ab. Sollte wir einmal keine Besetzung für Sie haben, erhalten Sie die vereinbarte Vergütung selbstverständlich weiter. So ist es auch gesetzlich geregelt.

Was passiert bei Krankheit?

  • Die Entgeltfortzahlung ist für Zeitarbeitsfirmen genauso wie für alle anderen Unternehmen durch das Entgeltfortzahlungsgesetz gesetzlich geregelt. Dafür haben Sie, wie auch in jedem anderen Unternehmen, bei uns die Pflicht, uns von Ihrer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu informieren und den Krankenschein einzureichen.

Habe ich Anspruch auf Urlaub?

  • Ja, natürlich. Der Urlaubsanspruch entspricht den gesetzlichen Regelungen laut iGZ.